Unternehmer müssen nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung ist die sogenannte Gelangensbestätigung.
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Kontakte
- Suche dir den Kontakt aus, bei welchem du eine Gelangensbestätigung erstellt haben möchtest
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Gelangensbestätigung
- Ein Untermenü wird geöffnet. Dort kannst den Zeitraum auswählen und drücke
Erstellen
- Die Gelangensbestätigung wird direkt in deinem Buchhaltungssystem gespeichert. Über die
Id
ist es möglich, die Gelangensbestätigung lokal zu speichern. - Dieses muss abschließend nur noch an den Kunden versendet werden, damit dieser es unterschreiben kann.
Pflichtangaben einer Gelangensbestätigung
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung
- Empfänger und Bestimmungsort
- Monat des Erhalts des Gegenstands
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
- Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten
Die Gelangensbestätigung lässt sich auch als Sammelbestätigung ausstellen. Versender können also mit ihren Vertragspartnern im EU-Ausland eine Vereinbarung treffen, wonach diese quartalsmäßig per Sammelbestätigung den Empfang der Leistung elektronisch bestätigen.
Übermittlung der Gelangensbestätigung
Für die Anerkennung der elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist es unschädlich, wenn die E-Mail-Adresse nicht vorher bekannt war sowie die Domain weder auf den Ansässigkeitsstaat des Abnehmers noch den Bestimmungsmitgliedstaat der Lieferung hinweist. Wird die Gelangensbestätigung per Mail versandt, kann die E-Mail für Umsatzsteuerzwecke in ausgedruckter Form aufbewahrt werden.